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Vergnügungsteuer

Tanzveranstaltungen gewerblicher Art unterliegen im Bereich der Gemeinde Issum der Vergnügungssteuerpflicht. In bestimmten Ausnahmefällen können Veranstaltungen steuerfrei durchgeführt werden. Nähere Informationen erhalten Sie in der Vergnügungssteuersatzung.

Vergnügungssteuer für Spielapparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:

  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit: 11 % des Einspielergebnisses je Apparat
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 35,00 Euro monatlich je Apparat

Vergnügungssteuer für Spielapparate in Gastwirtschaften und sonstigen Orten:

  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit: 11 % des Einspielergebnisses je Apparat
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 25,00 Euro monatlich je Apparat

Verantwortlichkeit