Unter "Verkehrsangelegenheiten" verbergen sich folgende Begriffe:
- Verkehrliche Rahmenpläne und Verkehrskonzepte
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Verkehrsregelungen
- Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Straßenbegleitende Radwege
- Schulwegeplanung
- Begleitung der Planungen an Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen
Neben der Einrichtung von großflächig angelegten Tempo 30-Zonen beziehungsweise verkehrsberuhigten Bereichen im Gemeindegebiet und einer Tempo 20-Zone im Ortskern besteht in Issum eine eingeschränkte Halteverbotszone. Das Halteverbot gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des begrenzten Bereiches. Es gilt also nicht nur für die Fahrbahnen, sondern auch für Seitenstreifen oder platzartige Flächen.
Die eingeschränkte Halteverbotszone umfasst folgende Straßen:
- Gelderner Straße ab Brauerei-Diebels-Straße
- Schulstraße ab Ahornstraße
- Markt ab Fleuthbrücke
- Kapellener Straße ab Ecke Neustraße bis Mittelstraße
- Rosenstraße ab Parkplatz "An de Pomp" in Richtung Gelderner Straße
- Markt ab Fleuthbrücke
Durch eine Zusatzbeschilderung wird Parken in gekennzeichneten Flächen, 2 Stunden mit Parkscheibe, werktags von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr erlaubt, soweit das Parken nicht dem Ein- und Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dient.
Für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist gemäß § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Der Antrag kann entweder direkt beim Kreis Kleve, Straßenverkehrsamt, gestellt werden oder bei der Gemeinde Issum zur Weiterleitung abgegeben werden.
Den Antrag können Sie auf der Seite des Kreises Kleve herunterladen.
Verantwortlichkeit
- E-Mail: sondernutzung@issum.deTelefonnummer: 02835/10-18