Zum Bezug von Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, wird grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Ohne einen gültigen WBS darf die Wohnung nicht vermietet werden.
Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen (Netto-Einkommen) nicht überschritten werden. Diese betragen
für Haushalte mit einer oder zwei Personen
- für eine Person: 19.350,00 Euro
- für zwei Personen: 23.310,00 Euro
- für drei Personen: 28.670,00 Euro
- für vier Personen: 35.430,00 Euro
- für fünf Personen: 41.490,00 Euro
- für jede weitere Person: 5.360,00 Euro
- für jedes Kind: 700,00 Euro
Grundsätzlich wird das Einkommen der letzten 12 Monate für die Prüfung zugrunde gelegt.
Mit dem Wohnberechtigungsschein können auch nur angemessen große Wohnungen bezogen werden.
So hat
- eine Person nur einen Anspruch auf eine Wohnung von 50 Quadratmeter,
- zwei Personen dürfen eine Wohnung mit 2 Wohnräumen oder 65 Quadratmeter ,
- drei Personen dürfen eine Wohnungen mit 3 Wohnräumen oder bis 80 Quadratmeter ,
- vier Personen dürfen eine Wohnungen mit 4 Wohnräumen oder bis 95 Quadratmeter ,
- fünf Personen dürfen eine Wohnungen mit 5 Wohnräumen oder bis 110 Quadratmeter,
- für jede weitere Person zusätzlich 1 Raum oder 15 Quadratmeter
beziehen. In Einzelfällen kann auch eine Überschreitung von der Wohnungsgröße zugelassen werden.
Der Wohnberechtigungsschein kann als allgemeiner WBS ausgestellt werden. Er hat eine Gültigkeit von 12 Monaten und ist für das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen gültig. Der gezielte WBS wird nur zum Bezug einer bestimmten Wohnung (nur für Wohnungen im Bereich des Kreises Kleve) erteilt.
Die Anträge mit den erforderlichen Einkommenserklärungen sind bei der Gemeinde Issum erhältlich und werden nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen an den Kreis Kleve als Bewilligungsbehörde weitergeleitet.