Gemäß § 2 des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) wird mit den auszubildenden Fachinformatikerinnen und Fachinformatikern vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen.
Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen über den Ausbildungsberuf der/des Fachinformatikers/in Fachrichtung Systemintegration.
Auch auf der Seite der Industrie- und Handelskammer (IHK) finden Sie weitere Informationen.
Inhalt der Ausbildung
Während deiner Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration erlernst du vielfältige Fähigkeiten rund um die Planung, Installation, Verwaltung und Absicherung von IT-Systemen und Netzwerken.
Deine Ausbildungsinhalte im Überblick:
- Planen und Einrichten von IT-Systemen:
Du lernst, wie man Arbeitsplätze, Server und Netzwerke fachgerecht aufbaut und konfiguriert. - Betreiben und Warten von IT-Infrastrukturen:
Du überwachst den reibungslosen Betrieb von IT-Systemen, führst Updates durch und sorgst für die Sicherheit der Daten. - Fehleranalyse und Störungsbeseitigung:
Du analysierst technische Probleme und findest Lösungen, damit alle Systeme stabil und zuverlässig arbeiten. - Benutzerbetreuung und IT-Support:
Du unterstützt Kolleginnen und Kollegen bei IT-Fragen und erklärst technische Zusammenhänge verständlich. - Projektarbeit:
Du planst und realisierst eigene kleinere IT-Projekte, z. B. Verbesserungen an Netzwerken oder die Einführung neuer Anwendungen. - IT-Sicherheit und Datenschutz:
Du lernst, wie man IT-Systeme schützt und gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz in der Praxis umsetzt.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration dauert in der Regel drei Jahre.
Bei besonders guten Leistungen in Betrieb und Berufsschule besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit auf Antrag zu verkürzen.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem
01.04.2025:
- im 1. Ausbildungsjahr = 1.293,26 €
- im 2. Ausbildungsjahr = 1.343,20 €
- im 3. Ausbildungsjahr = 1.389,02 €
01.05.2026
- im 1. Ausbildungsjahr = 1.368,26 €
- im 2. Ausbildungsjahr = 1.418,20 €
- im 3. Ausbildungsjahr = 1.464,02 €
Arbeitsgebiet
Als Fachinformatiker/in der Fachrichtung Systemintegration arbeitest du in der IT-Abteilung der Gemeinde Issum. Dein Aufgabenbereich umfasst die Planung, Einrichtung und Betreuung moderner IT-Systeme und Netzwerke.
Du sorgst dafür, dass die IT-Infrastruktur – von Servern und Netzwerken bis hin zu Arbeitsplätzen und mobilen Geräten – zuverlässig funktioniert. Dazu gehört auch, IT-Störungen zu analysieren und zu beheben sowie Nutzerinnen und Nutzer bei technischen Fragen zu unterstützen.
Neben der laufenden Betreuung wirkst du aktiv an IT-Projekten mit, beispielsweise beim Aufbau neuer Systeme, der Optimierung bestehender Strukturen oder der Umsetzung von Sicherheitskonzepten.
Deine Aufgaben sind vielfältig und abwechslungsreich – und tragen dazu bei, dass die Verwaltung und die Schulen der Gemeinde jederzeit leistungsfähig bleiben.
Zwischenprüfung
Etwa zur Hälfte deiner dreijährigen Ausbildung legst du eine Zwischenprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Niederrhein ab.
In der Zwischenprüfung zeigst du, was du in den ersten eineinhalb Jahren gelernt hast. Geprüft werden dabei grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse aus den Bereichen:
- Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen und Netzwerken
- Durchführen von Fehleranalysen und Problembehebung
- Grundlagen der IT-Sicherheit und Datenschutz
- Arbeitsorganisation und Kundenorientierung
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabenstellung, bei der du praxisnahe Situationen bearbeiten musst.
Ausbildungsstätten
Die Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration bei der Gemeinde Issum findet an folgenden Lernorten statt:
- Ausbildungsbetrieb – Gemeinde Issum:
Der praktische Teil deiner Ausbildung erfolgt in der IT-Abteilung der Gemeinde Issum. Hier wirst du in die Planung, Einrichtung und Betreuung von IT-Systemen und Netzwerken eingebunden und erhältst umfassende Einblicke in die IT-Infrastruktur der kommunalen Verwaltung. - Berufsschule:
Die theoretischen Kenntnisse werden dir im Rahmen des Berufsschulunterrichts vermittelt. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. Weitere Informationen zum Thema Berufsschule erhältst du auf der Website der Niederrheinischen IHK.
Abschlussprüfung
Am Ende deiner Ausbildung legst du die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen:
- Praktische Projektarbeit:
Du planst, realisierst und dokumentierst ein eigenes IT-Projekt im Ausbildungsbetrieb, z. B. die Einführung oder Erweiterung eines IT-Systems oder Netzwerks. Im anschließenden Fachgespräch erläuterst du dein Vorgehen und deine Lösungen. - Schriftliche Prüfungen:
In mehreren Prüfungsbereichen werden deine Kenntnisse zu IT-Systemlösungen, Netzwerken, IT-Sicherheit, wirtschaftlichen Zusammenhängen sowie Arbeitsorganisation abgefragt.
Mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung erhältst du den anerkannten Berufsabschluss „Fachinformatiker/in Fachrichtung Systemintegration“ und bist bestens für den Einstieg ins Berufsleben oder eine Weiterqualifikation gerüstet.
Abschlussprämie
Nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes erhalten Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses im Falle der erfolgreich abgeschlossenen Abschlussprüfung eine Abschlussprämie als Einmalzahlung i. H. v. 400,00 €.
Rechte und Pflichten des Auszubildenden
Der Auszubildende muss sich während seiner Ausbildung an gewisse Pflichten halten, genießt auf der anderen Seite aber auch bestimmte Rechte.
Zur weiteren Erläuterung kann man sich die jeweiligen Paragraphen des Berufsbildungsgesetzes sowie des Jugendarbeitsschutzgesetzes und den Tarifvertrag für Auszubildende ansehen.
Rechte
- Recht auf Ausbildung
- Freistellung zur Berufsschule
- Benennung weisungsberechtigter Personen
- Recht auf Beaufsichtigung
- Recht auf Kontrolle der Berichtshefte
- Recht auf Bereitstellung von Arbeitsmitteln
- Recht auf Vergütung
- Recht auf Urlaub
- Recht auf Zeugnis
Pflichten
- Lern- und Berufsschulpflicht
- Weisungsgebundenheit
- Einhaltung der Betriebsordnung
- Berichtsheftführung
- Pflegliche Behandlung der zur
- Benachrichtigungspflicht bei Krankheit
- Erholungspflicht
- Sorgfältige Ausführung
- Ärztliche Untersuchungen
- Verschwiegenheits- und Treuepflicht
Verfügung gestellten Arbeitsmittel
Kontakt
- Dennis Meinert
E-Mail: dennis.meinert@issum.de
Telefonnummer: 02835/10-46