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Führerschein

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den gängigen Führerscheinanträgen. Darunter die mitzubringenden Unterlagen und die anfallenden Gebühren.

Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Mitzubringende Unterlagen:
  • Antrag (wird meist von der Fahrschule ausgehändigt)
  • Unterschriftsblatt mit biometrischen Lichtbild
  • Kopie des Personalausweises
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Sehtest
Gebühren:
  • Erstantrag Klasse A bis CE = 44,70 Euro
  • Erweiterung der Klassen L, M, und T auf A bis CE = 43,90 Euro

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis ab 17 Jahren

Mitzubringende Unterlagen:
  • Umtauschantrag
  • Beiblatt "Zustimmung des gesetzlichen Vertreters"
  • Beiblatt "Angaben zur Begleitperson"
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson
Gebühren für den Führerschein mit 17 Jahren:
  • Erstantrag Klasse A bis CE = 44,70 Euro
  • Erweiterung der Klassen L, M und T auf A bis CE = 43,90 Euro
  • Umtausch = 8,70 Euro
  • Begleitperson = 5,10 Euro pro Person

Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

Mitzubringende Unterlagen:
  • Wie beim Erstantrag, zusätzlich
  • Gerichtsurteil

Gleichzeitig, muss bei der Antragstellung ein Führungszeugnis im Bürgerbüro beantragt werden.

Gebühren:
  • 110,70 Euro (zusätzlich 13,00 Euro für das Führungszeugnis)

 

Umtausch in den neuen EU-Kartenführerschein

Mitzubringende Unterlagen:
  • Alter Führerschein
  • biometrisches Lichtbild
Gebühren:
  • 25,30 Euro

Alle für die Beantragung erforderlichen Unterlagen können hier (auf der Seite des Kreises Kleve) heruntergeladen werden.

Umtauschfristen:

Um den Umtausch der vielen Dokumente zu strukturieren, gibt es gestaffelte Fristen. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, ist in erster Linie abhängig vom Ausstellungsjahr Ihres jetzigen Führerscheins. Bei Führerscheinen, die vor 1999 ausgestellt wurden („Papierführerschein“), ist außerdem Ihr Geburtsjahrgang entscheidend.

Für Führerscheine, die nach 1999 ausgestellt wurden („Kartenführerschein“), ist nur das Ausstellungsdatum für die Umtauschfrist relevant. Es gelten folgende Fristen:
 

1. Führerschein VOR 1999 ausgestellt

Der Fahrerlaubnisinhaber ist geboren:

  • vor 1953 - Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958 - Umtauschfrist bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964 - Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970 - Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später - Umtauschfrist bis 19. Januar 2025

2. Führerschein AB 1999 ausgestellt

Der Führerschein ist ausgestellt*:

  • 1999 bis 2001 - Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004 - Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007 - Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
  • 2008 - Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
  • 2009 - Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
  • 2010 – Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
  • 2011 – Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013 - Umtauschfrist bis 19. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Hinweis

An dieser Stelle wurden nur Informationen zu den gängigen Führerscheinanträgen aufgelistet. Darüber hinaus gibt es noch mehrere spezielle Anträge (Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis). Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden.
Für die Ausstellung des Führerscheins ist grundsätzlich der Kreis Kleve zuständig, die Anträge werden von der Gemeinde entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Kleve weitergeleitet.

Gebührenrahmen

  • Erstantrag Klasse A bis CE: 44,70 €
  • Erweiterung Klassen L, M und T auf A bis CE: 43,90 €
  • Führerschein mit 17 Jahren Umtausch: 8,70 €
  • Führerschein mit 17 Jahren pro Begleitperson: 5,10 €
  • Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis: 110,70 €
  • Umtausch in EU-Führerschein: 25,30 €

Verantwortlichkeit