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Geburten und Geburtsurkunden

Die Geburt eines Kindes wird in dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Wenn das Kind also als Hausgeburt in Issum geboren wird, ist das Standesamt Issum für die Beurkundung zuständig. Es empfiehlt sich, einen Termin beim Standesamt abzusprechen, da für die Beurkundung von Ihnen noch Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema rufen Sie uns gerne an. Die Öffnungszeiten des Standesamtes finden Sie hier.

Urkunden

Benötigen Sie eine Urkunde oder Bescheinigung aus dem Geburtsregister, bekommen Sie diese in dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Da die standesamtlichen Register elektronisch nacherfasst werden, sollten Sie Ihre gewünschten Urkunden vorab telefonisch oder per E-Mail bestellen. Das Standesamt Issum führt die Geburtsregister des Standesamtes Issum der letzten 110 Jahre und des Standesamtes Sevelen jetzt Issum bis Juli 1969.

Die Formulare zur Beantragung von Urkunden erhalten Sie hier.

Für die Bücher vor dieser Zeit (ab 1798) gelten die Vorschriften und Gebühren des gemeindlichen Archivs.

Hinweis

Urkunden aus dem Stammbuch der Familie dürfen nicht kopiert und beglaubigt werden, da nur zu den Personenstandsregistern im Standesamt alle Änderungen, die sich im Leben einer Person ergeben, nachträglich vermerkt werden, zum Beispiel Adoptionen und Namensänderungen. Eine Kopie kann daher nicht den tatsächlichen Stand wiedergeben.

Gebührenrahmen

  • Geburtsurkunde: 15,00 €
  • Ab der 2. Ausfertigung: 7,50 €

Verantwortlichkeit