Benötigen Sie eine
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
- Internationale Urkunde
- Beglaubigte Kopie eines Standesamtsregisters.
Diese Urkunden bekommen Sie bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat. Wenn Sie also zum Beispiel in Issum oder in Sevelen geboren wurden, erhalten Sie die Geburtsurkunde beim Standesamt in Issum. Es wird empfohlen, diese Urkunden vorab zu bestellen, da die Daten aus den Standesamtsbüchern teilweise noch in die elektronischen Register übernommen werden.
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 15,00 €. Die Öffnungszeiten des Standesamtes finden Sie hier.
Hinweis
Urkunden aus dem Stammbuch der Familie dürfen nicht kopiert und beglaubigt werden, da nur zu den Registern im Standesamt alle Änderungen, die sich im Leben einer Person ergeben, vermerkt werden. Eine Kopie kann daher nicht den tatsächlichen Stand wiedergeben.
Das Standesamt Issum führt die Personenstandsregister gemäß § 5 Absatz 5 Personenstandsgesetz (PStG) für folgende Jahre:
Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister | die letzten 80 Jahre |
Geburtsregister | die letzten 110 Jahre |
Sterberegister | die letzten 30 Jahre |
Für die Jahre vor dieser Zeit ist das örtliche Archiv zuständig.
Benötigte Formulare
Verantwortlichkeit
- E-Mail: standesamt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-14
- E-Mail: standesamt-rheurdt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-78